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5-Promille

5-PROMILLE

 

Die Agentur für Einnahmen bietet auch heuer wieder allen steuerpflichtigen Bürgern die Möglichkeit, 5 Promille Ihrer Einkommenssteuer einem gemeinnützigen Verein abzutreten. Mit Ihrer Unterschrift und ohne irgendeine Mehrbelastung können Sie deshalb dazu beitragen, dass ein Teil Ihrer Steuerschuld (welche ansonsten an den Staat geht) wieder in die Gemeinde zurückfließt - noch dazu für einen guten Zweck!

Wir, die Musikkapelle Partschins, ersuchen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und uns auf diesem Wege zu unterstützen.

 

 

Ja klar, was muss ich machen?

Ganz einfach: Die 5 Promille können auf dem Mod. CUD, Mod. 730 und Mod. UNICO durch Angabe unserer Steuernummer (82011720214) und Ihrer Unterschrift zugewiesen werden. 
Falls Sie keine Steuererklärung verfassen, erfolgt die Zweckbestimmung durch die kostenlose Abgabe einer Kopie des Vordruckes CUD (welchen Sie von Ihrem Arbeitgeber oder INPS erhalten) bei Ihrer Bank oder Post. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Steuerberater oder direkt bei der Bank und Post.

ACHTUNG: Wenn keine Steuernummer angegeben wird, können die 5 Promille nicht der Musikkapelle zugeordnet werden! In diesem Fall wird der entsprechende Betrag auf alle Volontariatsvereine in Italien aufgeteilt!

 

Wofür setzt die Musikkapelle Partschins die ihr zugewiesenen Gelder der 5 Promille ein?

Die finanziellen Ausgaben einer Musikkapelle sind im Grunde auf wenige, dafür aber sehr kostenintensive Bereiche beschränkt. Die Gelder aus der 5-Promille-Regelung setzen wir für den Ankauf von Instrumenten und Notenmaterial, für den Ankauf von Trachten und vorallem auch für die Förderung und musikalische Ausbildung der Jüngsten in unseren Reihen ein.

 

DANKE für Ihre Unterstützung!

 

Flyer zum Downloaden:

MK Partschins 5-Promille.pdf

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